Zahlt die Krankenkasse?
Individuell und muss im Voraus abgeklärt werden!
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin und Beschwerden haben, zahlt die Krankenkasse im Normalfall. Beachten Sie bitte, dass unsere Behandlungen nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind. Fast alle Versicherungen bieten deshalb freiwillige Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden.
Da wir im EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) und bei der ASCA auf der Therapeutenliste eingetragen sind, verfügen wir über eine Krankenkassenabrechnungsnummer. Die meisten unserer Leistungen werden im Rahmen der Zusatzversicherung in der Regel ohne ärztliche Überweisung erstattet. Um sicherzustellen, dass auch Ihre Krankenkasse unsere Behandlungen vergütet, empfehlen wir, die Vertragsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung zu prüfen oder direkt Ihren Versicherungssachbearbeiter zu kontaktieren. Wenn Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung erkundigen, geben Sie bitte unsere ZSR-Nummer an (Maria Martin: ZSR-Nr. V291061, Susanne Schaitl: H675263) und fragen Sie nach, welche Methoden Ihre Zusatzversicherung abdeckt.
Behandeln lassen kann man sich aber auch, wenn man gar keine Beschwerden hat. Sei es zum Vorbeugen, nach dem Sport, oder einfach zur Wellness. Die Kosten für Prävention, Kosmetik und Wellness werden grundsätzlich nicht von den Versicherungen gedeckt.