Zahlt die Krankenkasse?
Individuell und muss im Voraus abgeklärt werden!

Wichtiger Hinweis: Behandlungen bei Beatriz Oliver López (Alivium-Massage) sind reine Wellness-Anwendungen und werden nicht über die Krankenkasse abgerechnet – auch nicht über Zusatzversicherungen. Die folgenden Informationen zur Krankenkassen-Abrechnung gelten ausschliesslich für Behandlungen bei Maria Martin.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben, zahlt die Krankenkasse Behandlungen bei Maria Martin im Normalfall. Beachten Sie bitte, dass unsere Behandlungen nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind. Fast alle Versicherungen bieten deshalb freiwillige Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden.
Da Maria Martin im EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) und bei der ASCA auf der Therapeutenliste eingetragen ist, verfügt sie über eine Krankenkassenabrechnungsnummer. Die meisten Leistungen werden im Rahmen der Zusatzversicherung in der Regel ohne ärztliche Überweisung erstattet. Um sicherzustellen, dass auch Ihre Krankenkasse die Behandlungen vergütet, empfehlen wir, die Vertragsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung zu prüfen oder direkt Ihren Versicherungssachbearbeiter zu kontaktieren. Wenn Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung erkundigen, geben Sie bitte die ZSR-Nummer V291061 (Maria Martin) an und fragen Sie nach, welche Methoden Ihre Zusatzversicherung abdeckt.
Bitte beachten Sie, dass unser Stundenansatz möglicherweise höher ist als der von Ihrer Zusatzversicherung vorgegebene Betrag. Dies liegt im rechtlich zulässigen Rahmen. In diesem Fall können zusätzliche Kosten entstehen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Behandeln lassen kann man sich aber auch, wenn man gar keine Beschwerden hat. Sei es zum Vorbeugen, nach dem Sport, oder einfach zur Wellness. Die Kosten für Prävention und Wellness sind grundsätzlich nicht von den Zusatzversicherungen gedeckt – dies betrifft auch sämtliche Behandlungen bei Beatriz Oliver López.
