Zahlt die Krankenkasse?
Individuell und muss im Voraus abgeklärt werden!
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin und Beschwerden haben, zahlt die Krankenkasse im Normalfall. Beachten Sie bitte, dass unsere Behandlungen nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind. Fast alle Versicherungen bieten deshalb freiwillige Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden.
Da wir beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) und ASCA auf der Therapeutenliste eingetragen sind, haben wir eine Krankenkassenabrechnungsnummer und die meisten unserer Leistungen werden im Rahmen der Zusatzversicherung in den meisten Fällen ohne eine ärztliche Überweisung bezahlt. Um aber sicher zu gehen, ob auch Ihre Krankenkasse unsere Behandlungen vergütet, lesen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung durch, oder rufen Sie am Besten Ihren Versicherungs-Sachbearbeiter an.
Behandeln lassen kann man sich aber auch, wenn man gar keine Beschwerden hat. Sei es zum Vorbeugen, nach dem Sport, oder einfach zur Wellness. Die Kosten für Prävention, Kosmetik und Wellness werden grundsätzlich nicht von den Versicherungen gedeckt.